Hüftgelenkersatz

Die wichtigste Ursache, die einen Hüftgelenkersatz notwendig macht, ist der Verschleiß des natürlichen Hüftgelenks, die so genannte Hüftgelenks-Arthrose. Außerdem wird oft nach einem Oberschenkelhalsbruch – vor allem bei älteren Patienten – ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt. Eine Operation kann aber auch notwendig werden, wenn sich ein bereits früher eingesetztes künstliches Hüftgelenk lockert, instabil wird oder eine Entzündung entsteht. Das Einsetzen einer Hüft-Endoprothese ist heute ein Routineeingriff und wurde im Auswertungsjahr 2022 in der Zentralklinik Bad Berka bei 203 Patienten durchgeführt. Die folgenden Schaubilder zeigen, dass unsere Klinik bei der Prophylaxe zur Vermeidung von Stürzen sowie bei der Vermeidung von spezifischen Komplikationen bei Patienten, die aufgrund eines Oberschenkelhalsbruchs ein künstliches Hüftgelenk bekommen, sehr gute Behandlungsergebnisse erzielt.

Qualitätsmerkmal: Richtige Entscheidung zur Operation beim erstmaligen Einsatz eines künstlichen Hüftgelenkes

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn nur Patienten mit eindeutig festgestellten schweren Hüftproblemen ein künstliches Hüftgelenk erhalten. Das folgende Schaubild zeigt, wie häufig dies in unserer Klinik der Fall ist.

Im Prüfungsjahr 2022 erfolgte der erstmalige Einsatz eines künstlichen Hüftgelenkes in der Zentralklinik Bad Berka bei 99,4% aller Patienten mit ausreichender medizinischer Begründung. Thüringenweit war dies bei 98,02% und deutschlandweit bei 97,67% aller Operationen der Fall.

Nicht alle Patienten mit Hüftbeschwerden brauchen ein künstliches Hüftgelenk. Bei Patienten mit Arthrose (Gelenkverschleiß) sollte nur dann eine solche Operation durchgeführt werden, wenn die von Experten festgelegten medizinischen Voraussetzungen dafür eindeutig erfüllt werden. Dies ist der Fall, wenn u.a. folgende Merkmale zutreffen:
• Schmerzen im Bereich der Hüfte – auch in Ruhe
• Weniger als 20 Minuten Schmerzfreiheit beim Gehen
• Schmerzen seit mehr als sechs Monaten
• Regelmäßige Einnahme von Schmerzmedikamenten
• Eingeschränkte Beweglichkeit
• Sichtbare Verschleißerscheinungen auf dem Röntgenbild

Qualitätsmerkmal: Sturzprophylaxe

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn bei möglichst vielen Patienten, die ein künstliches Hüftgelenk erhalten haben, Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen durchgeführt werden. Das folgende Schaubild zeigt, wie häufig dies in unserer Klinik der Fall ist.

In der Zentralklinik Bad Berka wurden im Prüfungsjahr 2022 ausnahmslos bei allen Patienten (100,00%) Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen durchgeführt. Thüringenweit war dies bei 98,33% und deutschlandweit bei 96,97% aller Patienten der Fall.

Nach dem Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks sollte möglichst bald nach der Operation mit den Patienten trainiert werden, wie sie künftig Stürze vermeiden können. Patienten haben nach dem Einsatz eines künstlichen Hüftgelenkes ein erhöhtes Sturz-Risiko, bedingt durch die Operation und den noch ungeübten Gebrauch von Gehhilfen. Dies kann durch Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen (Sturzprophylaxe) vermindert werden. Mit den Patienten sollten noch im Krankenhaus mindestens drei verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden. Dazu gehören die systematische Erfassung des individuellen Sturz-Risikos sowie z.B. ein Geh-Training, die Einführung und Einübung des Gebrauchs von Hilfsmitteln wie Geh-Hilfen und die Aufklärung über Gefahrenquellen (z.B. Stolperfallen) in der Wohnung.

Qualitätsmerkmal: Gehfähigkeit bei Klinikentlassung

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn möglichst wenige Patienten nach dem Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks bei ihrer Entlassung nur eingeschränkt gehfähig sind. Das folgende Schaubild zeigt, wie selten dies in unserer Klinik der Fall ist.

Im Prüfungsjahr 2022 waren 1,03% aller Patienten mit erstmaligem Einsatz oder mit Wechsel eines bereits früher eingesetzten künstlichen Hüftgelenks in der Zentralklinik Bad Berka nach der Entlassung nur eingeschränkt gehfähig, d.h. nahezu alle Patienten konnten nach der Entlassung wieder selbständig gehen. Thüringenweit waren noch 4,28% und deutschlandweit 4,25% aller Patienten nach der Entlassung nur eingeschränkt gehfähig, d.h. sie konnten nicht selbständig gehen.

Nach dem Klinikaufenthalt nimmt der Patient in der Regel an ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen teil, insbesondere um die Beweglichkeit des Gelenks zu verbessern. Eine Voraussetzung dafür ist, dass er bei der Entlassung aus dem Krankenhaus selbstständig gehen kann. Allerdings kann es sein, dass er dabei zunächst noch auf Gehhilfen und schmerzstillende Medikamente angewiesen ist.