Einsatz eines Herzschrittmachers

Das Universitätsklinikum Gießen hat im Auswertungsjahr 2022 bei 250 Patienten einen Herzschrittmacher eingesetzt. Diese Behandlung erfolgt häufig bei einem zu langsamen Herzschlag. Die Qualität der medizinischen Behandlung wird jedes Jahr von einem unabhängigen staatlichen Institut geprüft. Die folgenden Ergebnisse zeigen, dass unsere Klinik beim Einsatz von Herzschrittmachern eine überdurchschnittlich gute Behandlungsqualität bietet.

Qualitätsmerkmal: Leitliniengerechte Entscheidung zum Einsatz eines Herzschrittmachers

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn die Entscheidung zum Einsatz eines Herzschrittmachers möglichst häufig mit den offiziellen Leitlinien übereinstimmen. Das folgende Schaubild zeigt, wie häufig dies in unserem Haus der Fall ist.

Im Prüfungsjahr 2022 erfolgten im Universitätsklinikum Gießen 97,21% aller Herzschrittmacher-Operationen in Übereinstimmung mit den medizinischen Leitlinien. Hessenweit war dies bei 96,42% und deutschlandweit bei 96,25% aller Operationen der Fall.

Ein Herzschrittmacher sollte möglichst nur dann eingesetzt werden, wenn dies medizinisch ausreichend begründet ist. Als Entscheidungshilfe dienen den Ärzten medizinische Leitlinien, die darüber Auskunft geben, welche Behandlung bei welcher Form von Herzrhythmus-Störungen die beste ist.  Diese Leitlinien werden von Experten der medizinischen Fachgesellschaften erstellt.

Qualitätsmerkmal: Dauer der Operation

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn die Dauer einer Herzschrittmacher-Operation möglichst kurz ist bzw. den durch Leitlinien empfohlenen Zeitraum nicht überschreitet. Das folgende Schaubild zeigt, wie häufig dies beim Einsatz von Herzschrittmachern in unserem Haus der Fall ist.

Im Universitätsklinikum Gießen konnte im Prüfungsjahr 2022 bei 90,39% aller Herzschrittmacher-Operationen die empfohlene Dauer eingehalten werden. Hessemweit war dies bei 89,99% und deutschlandweit bei 88,55% aller Operationen der Fall.

Die Operationsdauer beim Einsatz von Herzschrittmachern sollte möglichst kurz sein, um die Belastung für die Patienten gering zu halten. Außerdem erhöhen lange Operationszeiten das Infektionsrisiko. Die Dauer der Operation ist von dem Herzschrittmachersystem abhängig. Bei einem Einkammersystem sollte die OP möglichst nicht länger als 50 Minuten dauern. Wenn zwei Elektroden, eine in den Vorhof und eine in die Herzkammer, platziert werden müssen (Zweikammersystem), sollte der Eingriff in der Regel nicht länger als 80 Minuten in Anspruch nehmen. Beim Einsatz eines so genannten CRT-Systems (kardiale Resynchronisations-Therapie) sind 180 Minuten möglichst nicht zu überschreiten. Es gibt allerdings Patienten, bei denen die vorgegebenen Zeiten nicht eingehalten werden können. So ist zum Beispiel bei einem bereits erkrankten bzw. operierten Herzen, u.a. nach einem Herzinfarkt, aufgrund der vorhandenen Narbenbildung mit einer längeren Operationsdauer zu rechnen.

Qualitätsmerkmal: Leitliniengerechte Systemwahl

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn die Entscheidung zur Auswahl eines Herzschrittmachersystems möglichst häufig mit den offiziellen Leitlinien übereinstimmt. Das folgende Schaubild zeigt, wie häufig dies in unserem Haus der Fall ist.

Im Prüfungsjahr 2022 erfolgte im Universitätsklinikum Gießen die Auswahl des Herzschrittmachersystems bei ausmahmslos allen Patienten (100,0%) in Übereinstimmung mit den medizinischen Leitlinien. Hessenweit war dies bei 99,54% und deutschlandweit bei 99,61% aller Operationen der Fall.

Genauso vielfältig wie das Krankheitsbild ist das Spektrum der Schrittmacher: Man unterscheidet in der Regel zwischen Ein- und Zweikammersystemen, bei denen eine oder zwei Elektroden ins Herz geführt werden. Der Arzt hat die Aufgabe, den Beschwerden des Patienten entsprechend und gemäß den Leitlinien den richtigen Schrittmacher auszuwählen. Diese Leitlinien werden von Experten der medizinischen Fachgesellschaften erstellt. Abweichungen von dieser Vorgehensweise können in manchen Fällen medizinisch begründet sein