Hüftgelenkersatz

Die wichtigste Ursache, die einen Hüftgelenkersatz notwendig macht, ist der Verschleiß des natürlichen Hüftgelenks, die so genannte Hüftgelenks-Arthrose. Außerdem wird oft nach einem Oberschenkelhalsbruch – vor allem bei älteren Patienten – ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt. Eine Operation kann aber auch notwendig werden, wenn sich ein bereits früher eingesetztes künstliches Hüftgelenk lockert, instabil wird oder eine Entzündung entsteht. Das Einsetzen einer Hüft-Endoprothese ist heute ein Routineeingriff und wurde im Auswertungsjahr 2022 im Universitätsklinikum Gießen bei 266 Patienten durchgeführt. Die folgenden Schaubilder zeigen, dass unsere Klinik sehr gute Behandlungsergebnisse erzielt.

Qualitätsmerkmal: Richtige Entscheidung zur Operation beim Ersatz eines bereits früher eingesetzten künstlichen Hüftgelenkes

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn der Ersatz eines bereits früher eingesetzten künstlichen Hüftgelenkes medizinisch ausreichend begründet ist. Das folgende Schaubild zeigt, wie häufig dies in unseren Kliniken der Fall ist.

Im Prüfungsjahr 2022 erfolgte der Ersatz eines bereits früher eingesetzten künstlichen Hüftgelenkes im Universitätsklinikum Gießen in 96,67% aller Fälle mit ausreichender medizinischer Begründung. Hessenweit war dies bei 92,99% und deutschlandweit bei 91,85% aller Operationen der Fall.

Im Laufe der Jahre kann es zu Materialabrieb, Lockerung oder auch Bruch der Prothese kommen. Dies hängt von der Qualität des damals eingesetzten Modells, von der Befestigungstechnik, vom Körpergewicht des Patienten und von der langfristigen Belastung der Prothese ab. Ebenso können Erkrankungen wie Osteoporose und Ereignisse wie ein Oberschenkelhalsbruch oder eine Entzündung zwischen Knochen und Prothese einen Ersatz des künstlichen Hüftgelenkes erforderlich machen. Je nach individueller Situation muss entweder die gesamte Endoprothese ersetzt oder es müssen lediglich verschlissene Teile des bisherigen Modells erneuert werden. 

Qualitätsmerkmal: Sturzprophylaxe

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn bei möglichst vielen Patienten, die ein künstliches Hüftgelenk erhalten haben, Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen durchgeführt werden. Das folgende Schaubild zeigt, wie häufig dies in unseren Kliniken der Fall ist.

Im Universitätsklinikum Gießen wurden im Prüfungsjahr 2022 bei ausnahmslos allen Patienten (100,0%) Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen durchgeführt. Hessenweit war dies bei 98,03% und deutschlandweit bei 96,97% der Patienten der Fall.

Nach dem Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks sollte möglichst bald nach der Operation mit den Patienten trainiert werden, wie sie künftig Stürze vermeiden können. Patienten haben nach dem Einsatz eines künstlichen Hüftgelenkes ein erhöhtes Sturz-Risiko, bedingt durch die Operation und den noch ungeübten Gebrauch von Gehhilfen. Dies kann durch Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen (Sturzprophylaxe) vermindert werden. Mit den Patienten sollten noch im Krankenhaus mindestens drei verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden. Dazu gehören die systematische Erfassung des individuellen Sturz-Risikos sowie z.B. ein Geh-Training, die Einführung und Einübung des Gebrauchs von Hilfsmitteln wie Geh-Hilfen und die Aufklärung über Gefahrenquellen (z.B. Stolperfallen) in der Wohnung.

Qualitätsmerkmal: Gehfähigkeit bei Klinikentlassung

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn möglichst wenige Patienten nach dem Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks bei ihrer Entlassung nur eingeschränkt gehfähig sind. Das folgende Schaubild zeigt, wie selten dies in unseren Kliniken der Fall ist.

Im Prüfungsjahr 2022 waren im Universitätsklinikum Gießen 3,1% aller Patienten mit erstmaligem Einsatz oder mit Wechsel eines bereits früher eingesetzten künstlichen Hüftgelenks nach der Entlassung nur eingeschränkt gehfähig, d.h. nahezu alle Patienten konnten nach der Entlassung wieder selbständig gehen. Hessenweit waren noch 4,65% und deutschlandweit 4,25% aller Patienten nach der Entlassung nur eingeschränkt gehfähig, d.h. sie konnten nicht selbständig gehen.

Nach dem Klinikaufenthalt nimmt der Patient in der Regel an ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen teil, insbesondere um die Beweglichkeit des Gelenks zu verbessern. Eine Voraussetzung dafür ist, dass er bei der Entlassung aus dem Krankenhaus selbstständig gehen kann. Allerdings kann es sein, dass er dabei zunächst noch auf Gehhilfen und schmerzstillende Medikamente angewiesen ist.