Hüftgelenkersatz

Die wichtigste Ursache, die einen Hüftgelenkersatz notwendig macht, ist der Verschleiß des natürlichen Hüftgelenks, die so genannte Hüftgelenks-Arthrose. Außerdem wird oft nach einem Oberschenkelhalsbruch – vor allem bei älteren Patienten – ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt. Eine Operation kann aber auch notwendig werden, wenn sich ein bereits früher eingesetztes künstliches Hüftgelenk lockert, instabil wird oder eine Entzündung entsteht. Das Einsetzen einer Hüft-Endoprothese ist heute ein Routineeingriff und wurde im Auswertungsjahr 2022 im Klinikum Frankfurt (Oder) bei 276 Patienten durchgeführt. Die folgenden Schaubilder zeigen, dass unsere Klinik beim erstmaligen Einsatz und beim Auswechseln eines bereits früher eingesetzten künstlichen Hüftgelenkes sehr gute Behandlungsergebnisse erzielt.

Qualitätsmerkmal: Richtige Entscheidung zur Operation beim erstmaligen Einsatz eines künstlichen Hüftgelenkes

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn nur Patienten mit eindeutig festgestellten schweren Hüftproblemen ein künstliches Hüftgelenk erhalten. Das folgende Schaubild zeigt, wie häufig dies in unserer Klinik der Fall ist.

Im Prüfungsjahr 2022 erfolgte der erstmalige Ersatz eines künstlichen Hüftgelenkes im Klinikum Frankfurt (Oder) bei 98,96% aller Patienten mit ausreichender medizinischer Begründung. Brandenburgweit war dies bei 98,58% und deutschlandweit bei 97,67% aller Operationen der Fall.

Nicht alle Patienten mit Hüftbeschwerden brauchen ein künstliches Hüftgelenk. Bei Patienten mit Arthrose (Gelenkverschleiß) sollte nur dann eine solche Operation durchgeführt werden, wenn die von Experten festgelegten medizinischen Voraussetzungen dafür eindeutig erfüllt werden. Dies ist der Fall, wenn u.a. folgende Merkmale zutreffen:
• Schmerzen im Bereich der Hüfte – auch in Ruhe
• Weniger als 20 Minuten Schmerzfreiheit beim Gehen
• Schmerzen seit mehr als sechs Monaten
• Regelmäßige Einnahme von Schmerzmedikamenten
• Eingeschränkte Beweglichkeit
• Sichtbare Verschleißerscheinungen auf dem Röntgenbild

Qualitätsmerkmal: Gehfähigkeit bei Klinikentlassung

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn möglichst wenige Patienten nach dem Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks bei ihrer Entlassung nur eingeschränkt gehfähig sind. Das folgende Schaubild zeigt, wie selten dies in unserer Klinik der Fall ist.

Im Prüfungsjahr 2022 waren 1,78% aller Patienten mit erstmaligem Einsatz oder mit Wechsel eines bereits früher eingesetzten künstlichen Hüftgelenks im Klinikum Frankfurt (Oder) nach der Entlassung nur eingeschränkt gehfähig, d.h. nahezu alle Patienten konnten nach der Entlassung wieder selbständig gehen. Brandenburgweit waren noch 3,29% und deutschlandweit 4,25% aller Patienten nach der Entlassung nur eingeschränkt gehfähig, d.h. sie konnten nicht selbständig gehen.

Nach dem Klinikaufenthalt nimmt der Patient in der Regel an ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen teil, insbesondere um die Beweglichkeit des Gelenks zu verbessern. Eine Voraussetzung dafür ist, dass er bei der Entlassung aus dem Krankenhaus selbstständig gehen kann. Allerdings kann es sein, dass er dabei zunächst noch auf Gehhilfen und schmerzstillende Medikamente angewiesen ist.